Vereine
Zu unserem besonderen Tätigkeitsspektrum zählt zweifelsohne die Beratung und
Betreuung von Gemeinnützigen Organisationen wie z.B. Vereinen zur Förderung
der
- Jugendhilfe
- Bildung und Erziehung
- Kunst und Kultur
- Sport
- Förderung des traditionellen Brauchtums.
Auch wenn gerade diese Institutionen durch einen permanenten Mangel an
finanziellen Mitteln gekennzeichnet sind und für die Erfüllung ihrer öffentlichen und
satzungsmäßigen Pflichten oftmals gar kein Geld haben, ist es dennoch
unumgänglich, sich mit zivil- und gesellschaftsrechtlichen sowie steuerlichen
Fragen umfassend zu beschäftigen.
Dabei können wir Sie wie folgt unterstützen:
- Erstellung von Finanzbuchhaltungsauswertungen und Jahresabschlüssen und der gegebenenfalls jährlichen oder in der Regel alle drei Jahre notwendigen Steuererklärungen
- Durchführung von Kassenbuchprüfungen
- Abgrenzungsfragen bei Spenden und des Sponsorings (Verträge, Bescheinigungen)
- Abgrenzungsfragen bei den Tätigkeitsbereichen eines gemeinnützigen Unternehmens (Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
- Anleitung der Abrechnung und des Controllings innerhalb des Gemeinnützigen Unternehmens
- Vermeidungsberatung bezüglich gemeinnützigkeitsschädlicher Aspekte (insb. mit Blick auf die verschärfte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei politischer Betätigung – „Attac-Urteil“)