Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine
besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen
Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei
denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht
knüpft, ... (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung)
oder
Steuern sind ein erlaubter Fall des Raubes (Thomas von Aquin)
„Iudex non calculat“ (= aus dem Römischen Recht überliefertes Sprichwort, gemäß dem Jura
keine „Zählwissenschaft“ sei und sich Entscheidungen nicht mathematisch ableiten lassen,
sondern auf Bewertungen beruhen; vgl. freie Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 Zivilprozessordnung)
Daher ist kompetente, interessengerechte und insbesondere fachübergreifende Beratung hier umso wichtiger.
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