Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine
besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen
Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei
denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht
knüpft, ... (§ 3 Absatz 1 Abgabenordnung)
oder
Steuern sind ein erlaubter Fall des Raubes (Thomas von Aquin)
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